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   OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18   

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OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18 (https://dejure.org/2019,7286)
OLG München, Entscheidung vom 25.03.2019 - Verg 10/18 (https://dejure.org/2019,7286)
OLG München, Entscheidung vom 25. März 2019 - Verg 10/18 (https://dejure.org/2019,7286)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GWB Art. 97 Abs. 4 S. 2 und 3, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, § 171, § 172, § 175 Abs. 2; VgV § 11 Abs. 1 S. 1, § 20; BayUVollzG Art. 2; BayStVollzG Art. 4; EU VOB/A § 11a
    Absehen vom Regelfall der Losvergabe

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vergabe der Sicherheitstechnik für eine JVA; Voraussetzungen des Absehens vom Regelfall der Losvergabe

  • rewis.io

    Absehen vom Regelfall der Losvergabe

  • ra.de
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Vergabe der Sicherheitstechnik für eine JVA

  • rechtsportal.de

    Ausschreibung; Beurteilungsspielraum; Bieter; Innenbereich; Nachprüfungsantrag; Nebenangebote; positive Kenntnis; Vergabe; Videoüberwachungsanlage; Losvergabe; Abwägung; Nachprüfungsverfahren; Beschaffungsautonomie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann darf von einer Losvergabe abgesehen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergabeverfahren ohne Fachlose bei sicherheitsrelevanten Arbeiten in Justizvollzugsanstalt

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Hohes Risikopotential kann Gesamtvergabe rechtfertigen!

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Beschaffungsautonomie kein Freibrief für Gesamtlosvergabe

Besprechungen u.ä. (4)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hohes Risikopotential rechtfertigt Gesamtvergabe

  • dieckert.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Fachlosvergabe für einzelne Elemente eines komplexen Sicherheitssystems

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Fachlosvergabe für einzelne Elemente eines komplexen Sicherheitssystems! (VPR 2019, 113)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Hohes Risikopotenzial rechtfertigt Gesamtvergabe! (IBR 2019, 338)

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 538
  • ZfBR 2020, 94
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Frankfurt, 14.05.2018 - 11 Verg 4/18

    Zur Zulässigkeit einer Gesamtvergabe von Straßeninstandsetzungs- und

    Auszug aus OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18
    Das Absehen vom Regelfall der Losvergabe erfordert eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange, wobei der Auftraggeber wegen der dabei anzustellenden prognostischen Überlegungen einen Beurteilungsspielraum hat, der im Nachprüfungsverfahren (nur) der rechtlichen Kontrolle unterliegt (im Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018, 11 Verg 4/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11).

    Der Senat teilt die Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 14. Mai 2018, 11 Verg 4/18 "Straßenbetriebsdienst", Rn. 69 ff. juris), dass dieses klare Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht bedeutet, dass eine Gesamtvergabe überhaupt nur bei Vorliegen eines objektiv zwingenden Grundes erfolgen darf.

    Dabei sind auch die weiteren Grundsätze des Vergaberechts (Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit) sowie die vom Gesetzgeber nunmehr in § 97 Abs. 3 GWB normierten strategischen Ziele (Qualität, Innovation, soziale und umweltbezogene Aspekte) im Blick zu behalten (Beschluss vom 14. Mai 2018 a.a.O., Rn. 70).

    Auch bei komplexen Projekten genügt es in aller Regel nicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018, 11 Verg 4/18 "Straßenbetriebsdienst", Rn. 64 juris), einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand zu definieren, ohne sich im Einzelnen mit dem grundsätzlichen Gebot der Fachlosvergabe auseinanderzusetzen (s.o. Ziffer 2.2.1.1.).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte ist die Entscheidung des Auftraggebers (für eine Gesamtlosvergabe) somit nach Ansicht des Senats darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018, 11 Verg 4/18 "Straßenbetriebsdienst", Rn. 73 juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11 "EDV-Hard- und Software", Rn. 16 juris; Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11 "Glasreinigung II", Rn. 17 juris).

  • OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bildung eines Fachloses für die Vergabe von

    Auszug aus OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18
    Der Senat hat sich dieser Auffassung im Beschluss vom 9. April 2015 (Verg 1/15 "Lärmschutzwand", Rn. 65 juris) angeschlossen.

    Andererseits unterliegt die Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers vergaberechtlichen Grenzen, die nach dem Senatsbeschluss vom 9. April 2015 (a.a.O. Rn. 65) in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. August 2012 (Verg 10/12) eingehalten sind, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, und schließlich solche Gründe auch tatsächlich vorhanden (festgestellt und nachgewiesen) sind.

    Angesichts der besonderen Bedeutung einer Videoüberwachungsanlage und der weiteren Sicherheitsanlagen für die sichere Unterbringung von Gefangenen und Untersuchungsgefangenen in der Justizvollzugsanstalt M. unterscheidet sich die beabsichtigte Vergabe eines aus verschiedenen Komponenten bestehenden Überwachungs- und Sicherheitssystems von dem der Entscheidung des Senats vom 9. April 2015 (Verg 1/15 "Lärmschutzwand", juris Rn. 76) zugrundeliegenden Fall.

    Anders als dort (Senatsbeschluss vom 9. April 2015 a.a.O.) erschöpfen sich die Ausführungen des Antragsgegners hier nicht in allgemeinen Erwägungen.

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 100/11

    Erfordernis der Bildung von Teillosen bei der Beschaffung von Druckern und

    Auszug aus OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18
    Das Absehen vom Regelfall der Losvergabe erfordert eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange, wobei der Auftraggeber wegen der dabei anzustellenden prognostischen Überlegungen einen Beurteilungsspielraum hat, der im Nachprüfungsverfahren (nur) der rechtlichen Kontrolle unterliegt (im Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018, 11 Verg 4/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11).

    Die Entscheidung des Auftraggebers ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12 "Warnsysteme", Rn. 52 juris m.w.N.; Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11 "EDV-Hard- und Software", Rn. 16 juris; Beschluss vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11 "Gebietslose", Rn. 23 juris; Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11 "Glasreinigung II", Rn. 17 juris).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte ist die Entscheidung des Auftraggebers (für eine Gesamtlosvergabe) somit nach Ansicht des Senats darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018, 11 Verg 4/18 "Straßenbetriebsdienst", Rn. 73 juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11 "EDV-Hard- und Software", Rn. 16 juris; Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11 "Glasreinigung II", Rn. 17 juris).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 40/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Auszug aus OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18
    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der sich der Senat anschließt, ist der Begriff der "wesentlichen Änderung" unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls objektiv zu bestimmen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018, VII-Verg 40/17, Rn. 55 juris).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat es zwar offengelassen, ob dem Begriff der wesentlichen Änderung neben der kausalen auch eine zeitliche Komponente inhährent ist (Beschluss vom 28. März 2018, VII-Verg 40/17, Rn. 63 juris).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

    Auszug aus OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18
    Die eine produktspezifische Ausschreibung betreffende Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31. Mai 2017 (VII-Verg 36/16 "Drohnen") sei auf die Frage der Losaufteilung nicht übertragbar.

    Der öffentliche Auftraggeber darf in diesem Fall jedwede Risikopotentiale ausschließen und den sichersten Weg wählen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2017, VII-Verg 36/16 "Drohnen", Rn. 48, juris, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 52/11

    Erfordernis der Fachlosvergabe von Glasreinigungsarbeiten

    Auszug aus OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18
    Die Entscheidung des Auftraggebers ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12 "Warnsysteme", Rn. 52 juris m.w.N.; Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11 "EDV-Hard- und Software", Rn. 16 juris; Beschluss vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11 "Gebietslose", Rn. 23 juris; Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11 "Glasreinigung II", Rn. 17 juris).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte ist die Entscheidung des Auftraggebers (für eine Gesamtlosvergabe) somit nach Ansicht des Senats darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018, 11 Verg 4/18 "Straßenbetriebsdienst", Rn. 73 juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11 "EDV-Hard- und Software", Rn. 16 juris; Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11 "Glasreinigung II", Rn. 17 juris).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18
    Die Entscheidung des Auftraggebers ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12 "Warnsysteme", Rn. 52 juris m.w.N.; Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11 "EDV-Hard- und Software", Rn. 16 juris; Beschluss vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11 "Gebietslose", Rn. 23 juris; Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11 "Glasreinigung II", Rn. 17 juris).

    Andererseits unterliegt die Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers vergaberechtlichen Grenzen, die nach dem Senatsbeschluss vom 9. April 2015 (a.a.O. Rn. 65) in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. August 2012 (Verg 10/12) eingehalten sind, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, und schließlich solche Gründe auch tatsächlich vorhanden (festgestellt und nachgewiesen) sind.

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18
    Die Argumentation der Antragstellerin, in der Vergabedokumentation sei nicht genügend ausgeführt, inwiefern die hohe Verfügbarkeit bzw. Ausfallsicherheit des Systems eine Gesamtvergabe erforderlich mache, berücksichtigt nicht, dass verbleibende Dokumentationsmängel heilbar sind (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr", BGHZ 188, 200 Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14, Rn. 205 juris: Beschluss vom 23. März 2011, VII-Verg 63/10 "Glasreinigung", Rn. 32 ff. juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18
    Die Argumentation der Antragstellerin, in der Vergabedokumentation sei nicht genügend ausgeführt, inwiefern die hohe Verfügbarkeit bzw. Ausfallsicherheit des Systems eine Gesamtvergabe erforderlich mache, berücksichtigt nicht, dass verbleibende Dokumentationsmängel heilbar sind (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr", BGHZ 188, 200 Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14, Rn. 205 juris: Beschluss vom 23. März 2011, VII-Verg 63/10 "Glasreinigung", Rn. 32 ff. juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

    Auszug aus OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18
    Die Argumentation der Antragstellerin, in der Vergabedokumentation sei nicht genügend ausgeführt, inwiefern die hohe Verfügbarkeit bzw. Ausfallsicherheit des Systems eine Gesamtvergabe erforderlich mache, berücksichtigt nicht, dass verbleibende Dokumentationsmängel heilbar sind (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr", BGHZ 188, 200 Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14, Rn. 205 juris: Beschluss vom 23. März 2011, VII-Verg 63/10 "Glasreinigung", Rn. 32 ff. juris).
  • VK Bund, 18.01.2019 - VK 1-113/18

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen

  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - Verg W 15/08

    Beschränkung der Ausschreibung sicherheitstechnischer Anlagen wegen

  • VerfGH Bayern, 12.05.2009 - 4-VII-08

    Popularklage gegen das Bayerische Strafvollzugsgesetz

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 38/04

    Mittelstandsförderung bei der Vergabe

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11

    Anforderungen an die Vergabe des Abschleppens, Versetzen und Verwahrens

  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur

  • OLG Koblenz, 03.04.2008 - 1 Verg 1/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde;

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen (Senatsbeschlüsse vom 24. April 2019, VII-57/18; vom 1. Juni 2016, VII-Verg6/16 - juris, Rn. 42; vom 25. November 2009, VII-Verg 27/09 - juris, Rn. 52; OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18).
  • VK Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 1 VK 51/19

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Dokumentation bei Abweichen vom

    Hierbei bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden wirtschaftlichen oder technische Gründe überwiegen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2012, VII-Verg 92/11; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18; Kus, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB- Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 97 GWB Rn. 185).

    Eine Anordnung der Wiederholung der betroffenen Abschnitte des Vergabeverfahrens sollte vielmehr Fällen vorbehalten bleiben, in denen zu besorgen ist, dass eine Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation lediglich im Nachprüfungsverfahren zur Gewährleistung einer wettbewerbskonformen Auftragserteilung nicht ausreichen könnte (BGH, Beschluss vom 08.02.2011, X ZB 4/10; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18).

    Der Auftraggeber kann Lücken in der Dokumentation folglich durch Vortrag im Nachprüfungsverfahren schließen, solange kein gänzlich neuer und bislang unbekannter Sachverhalt vorgetragen wird (Kus, in: Kulartz/Jus/Portz/Pries, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 97 GWB Rn. 200; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18).

  • VK Baden-Württemberg, 27.01.2022 - 1 VK 63/21

    Wer nicht dokumentiert, verliert!

    Die Entscheidung des Auftraggebers sei von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur daraufhin zu überprüfen, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung beruhe und frei von Beurteilungsfehlern getroffen worden sei (OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2018 - 11 Verg 4/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2016 - Verg 47/15).

    Das Ergänzen von Gründen sei jedoch stets zulässig (OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2018 - Verg 3/18).

    Nach Festlegung des Beschaffungsgegenstands muss sich der öffentliche Auftraggeber nach § 97 Abs. 4 GWB in einer umfassenden Abwägung mit dem grundsätzlichen Gebot der Fachlosvergabe auseinandersetzen (OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2018 - 11 Verg 4/18).

    Die Beschaffungsautonomie ist kein Freibrief für eine Gesamtvergabe (siehe auch OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18).

  • OLG Karlsruhe, 29.04.2022 - 15 Verg 2/22

    Losvergabe ist zwar die Regel, aber von jeder Regel gibt es Ausnahmen!

    Allerdings hat sich der öffentliche Auftraggeber bei einer beabsichtigten Gesamtvergabe in besonderer Weise mit dem grundsätzlichen Gebot einer Fachlosvergabe und den im konkreten Fall dagegen sprechenden Gründen auseinanderzusetzen und eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe überwiegen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2012, VII-Verg 92/11 - ; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2018, 11 Verg 4/18).
  • VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51

    Vergabeverfahren mit Lösungsvorschlag = Mehrfachbeauftragung

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich der Auftraggeber im Einzelnen mit dem grundsätzlichen Gebot der Fachlosvergabe einerseits und den im konkreten Fall dagegen sprechenden Gründen auseinandersetzt und sodann eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange trifft, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe überwiegen müssen (OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18).

    Zwar ist die Absicht, solche Zuschlagskriterien zu verwenden, ebenso wie die Beschaffungsautonomie kein Freibrief für eine Gesamtvergabe (OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18), allerdings können sich aus einem derartigen zulässigen und nachvollziehbar gewählten Zuschlagskriterium Belange ergeben, die der Auftraggeber bei der Abwägung für oder gegen eine Losvergabe berücksichtigen kann.

  • OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 11 Verg 9/19

    Entsorgung von PAK-haltigem Straßenaufbruch

    § 8 KrWG konkretisiert die Verwertungspflicht (näher auch OLG München, Beschluss vom 09.03.2018- Verg 10/18).

    Insoweit verweist die Antragstellerin zu Recht darauf, dass hier der gesamte Lebenszyklus des Abfalls zu berücksichtigen ist sowie die zu erwartenden Emissionen, das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen, die einzusetzende und zu gewinnende Energie sowie die Anreicherung von Schadstoffen in Erzeugnissen (vergleiche auch OLG München, Beschluss vom 09.03.2018 - Verg 10/18).

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20

    Zuschlag für die Fahrbahnerneuerung einer Bundesautobahn Vorabgestattung eines

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Vergabenachprüfungsinstanzen nur überprüfen, ob sich die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers innerhalb des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums hält (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18, zitiert nach juris, Tz. 60).

    Das bejaht der Senat im Einklang mit anderen Vergabesenaten (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019 - Verg 10/18, zitiert nach juris, Tz. 58 u. 60; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18, zitiert nach juris, Tz. 39; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 Verg 6/12, zitiert nach juris, Tz. 43: "Einschätzungsspielraum") anknüpfend an das Tatbestandsmerkmal des "Erforderns" in § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 31, und vom 21. März 2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 23; zustimmend aus der Literatur z.B. Burgi, Vergaberecht, 1. Aufl., § 14 Rn. 16; Fehling, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 138; Gerlach, Entscheidungsspielräume der Verwaltung, S. 238; Probst/von Holleben, CR 2012, 1, 3) und hält hieran auch weiterhin fest.

  • VK Westfalen, 13.08.2021 - VK 3-26/21

    Erhöhter Koordinierungsaufwand rechtfertigt keine Gesamtvergabe!

    Dieser Grundsatz dient der Mittelstandsförderung (vgl. BT-Drs. 18/6281, S. 68; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18).

    Deshalb darf vom Gebot der Losvergabe nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden (vgl. BT-Drs. 16/10117, S. 15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2018, 11 Verg 4/18; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18).

    Die Norm statuiert insoweit ein Regel-Ausnahmeverhältnis (vgl. statt vieler: OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18).

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2020 - 15 Verg 6/20

    Alarmierungssystem - Vergabenachprüfung: Fachlosvergabe bei Errichtung eines

    Seine Entscheidung ist daher darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür beruht (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.3.2019 - Verg 10/18 - juris Rn. 61).
  • VK Bund, 15.07.2021 - VK 2-73/21

    Kein Erfordernis der Losbildung zwischen Verkehrssicherungsdienstleistungen und

    Dabei müssen die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 VII-Verg 66/18 m.w.N.; s.a. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012 Verg 52/11).

    Bei der Abwägungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers über eine Gesamtvergabe ist diesem ein Beurteilungsspielraum eröffnet, der von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung beruht und frei von Beurteilungsfehlern getroffen wurde (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018 11 Verg 4/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016 VII-Verg 47/15).

  • BayObLG, 06.09.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

  • VK Westfalen, 04.09.2019 - VK 2-20/19

    Gesamtvergabe setzt umfassende Abwägung voraus!

  • VK Westfalen, 04.09.2019 - VK 2-22/19

    Gesamtvergabe setzt umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange voraus!

  • BayObLG, 26.07.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

  • VK Sachsen, 22.10.2020 - 1/SVK/023-20

    Kein Angebot abgegeben: Nachprüfungsantrag zulässig?

  • VK Niedersachsen, 27.09.2019 - VgK-34/19

    Ausschreibung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Übertragungssystemen

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2022 - Verg 33/21

    Vergabeverfahren bezüglich einer Rahmenvereinbarung für die Unterstützung bei der

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20

    Keine Wiederholungsgefahr, kein Feststellungsinteresse!

  • VK Nordbayern, 23.03.2023 - RMF-SG21-3194-8-6

    Start-Up-Szene gebildet: Leistung ist losweise zu vergeben!

  • VK Südbayern, 03.01.2022 - 3194.Z3-3_01-21-46

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Nachprüfungsverfahren, Entscheidungen der

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2023 - 3 VK 11/22

    Zustimmung zur Bindefristverlängerung kann vorweggenommenen werden!

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - Verg 10/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,357
OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - Verg 10/18 (https://dejure.org/2020,357)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.2020 - Verg 10/18 (https://dejure.org/2020,357)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - Verg 10/18 (https://dejure.org/2020,357)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann besteht ein Anspruch auf Akteneinsicht? (VPR 2020, 117)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - Verg 10/18
    Da aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptungen im Nachprüfungsverfahren unzulässig und unbeachtlich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris), können sie einen Akteneinsichtsanspruch nicht begründen.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - Verg 7/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Antragstellers im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - Verg 10/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht ein Akteneinsichtsanspruch nicht, wenn der Bieter ins Blaue hinein Fehler oder mögliche Verstöße in der Hoffnung rügt, mithilfe von gewährter Akteneinsicht zusätzliche Informationen zur Untermauerung bislang substanzloser Mutmaßungen zu erhalten (vgl. Senatsbeschluss vom 29.06.2017 - VII-Verg 7/17, zitiert nach juris, Tz. 43; ebenso OLG München, Beschluss vom 08.11.2010 - Verg 20/10, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2016 - Verg 16/16

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - Verg 10/18
    Der Senat verneint in ständiger Rechtsprechung die Schädlichkeit der Fahrgasteinnahmen in Konstellationen der vorliegenden Art, wie der Antragstellerin aus anderen Verfahren bekannt ist (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 18.12.2019 - VII-Verg 16/16).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - Verg 10/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 20.12.2019 - VII-Verg 35/19) hat der Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 01.06.2011 - 2 Verg 3/11, zitiert nach juris).
  • OLG München, 08.11.2010 - Verg 20/10

    Vergabeverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts; Kostentragung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - Verg 10/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht ein Akteneinsichtsanspruch nicht, wenn der Bieter ins Blaue hinein Fehler oder mögliche Verstöße in der Hoffnung rügt, mithilfe von gewährter Akteneinsicht zusätzliche Informationen zur Untermauerung bislang substanzloser Mutmaßungen zu erhalten (vgl. Senatsbeschluss vom 29.06.2017 - VII-Verg 7/17, zitiert nach juris, Tz. 43; ebenso OLG München, Beschluss vom 08.11.2010 - Verg 20/10, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 01.06.2011 - 2 Verg 3/11

    Akteneinsicht - Vergabenachprüfungsverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - Verg 10/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 20.12.2019 - VII-Verg 35/19) hat der Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 01.06.2011 - 2 Verg 3/11, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2017 - Verg 19/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts der Beteiligten eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - Verg 10/18
    Die Beschleunigungsbedürftigkeit von Vergabenachprüfungsverfahren steht einem gänzlich voraussetzungslosen Akteneinsichtsanspruch aus § 165 Abs. 1 GWB entgegen (Senatsbeschluss vom 25.09.2017 - VII-Verg 19/17, zitiert nach juris, Tz. 9).
  • VK Westfalen, 24.07.2020 - VK 2-13/20

    Maximalpunktzahl erhalten: Einführung von Unterkriterien bleibt folgenlos!

    Der Anspruch auf Akteneinsicht nach § 165 Abs. 1 GWB setzt über den Wortlaut hinaus einen das Gesuch begründenden beachtlichen und entscheidungserheblichen Sachvortrag voraus (vgl. OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - Verg 10/18).

    Die Vergabekammer hat den Inhalt der Vergabeakte im Umfang des Untersuchungsgrundsatzes nach § 163 GWB von Amts wegen zu prüfen, und nicht die Antragstellerin (vgl. OLG Düsseldorf, 09.01.2020, Verg 10/18).

  • VK Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VK 1/21

    Noten müssen (nur) plausibel vergeben werden!

    Er setze deshalb einen das Akteneinsichtsgesuch begründenden beachtlichen entscheidungserheblichen Sachvortrag voraus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2020 - Verg 10/18).

    Er setze deshalb einen das Akteneinsichtsgesuch begründenden beachtlichen entscheidungserheblichen Sachvortrag voraus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2020 - Verg 10/18).

  • VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21

    Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!

    Eine Akteneinsicht kommt von vornherein nur in solche Unterlagen in Betracht, die im Nachprüfungsverfahren entscheidungserheblich sind (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 29.06.2017 - Verg 7/17 - Beschl.v. 25.09.2017 - Verg 19/17 - Beschl.v. 17.04.2019 - Verg 36/18 - Beschl.v. 09.01.2020 - Verg 10/18 - Beschl.v. 19.02.2020 - Verg 2/19 - Beschl.v. 29.03.2021, a.a.O.).
  • VK Berlin, 15.05.2020 - VK-B1-15/19

    Knapp gehaltene Vorabinformation lässt Rügeobliegenheit nicht entfallen!

    Nach der jüngeren und ständigen Rechtsprechung besteht das Recht zur Akteneinsicht nach § 165 Abs. 1 GWB zudem nur in entscheidungserheblichem Umfang (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2020 - Verg 10/18 sowie Beschluss vom 20.12.2019 - VII-Verg 35/19; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.10.2019 - 7 Verg 3 / 19; OLG München, Beschluss vom 19.03.2019 9.
  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

    Eine Akteneinsicht kommt von vornherein nur in solche Unterlagen in Betracht, die im Nachprüfungsverfahren entscheidungserheblich sind (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 29.06.2017 - Verg 7/17 - Beschl.v. 25.09.2017 - Verg 19/17 - Beschl.v. 17.04.2019, a.a.O.; Beschl.v. 09.01.2020 - Verg 10/18 - Beschl.v. 19.02.2020 - Verg 2/19 - Beschl.v. 29.03.2021 - Verg 9/21 -).
  • VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21

    Kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber!

    Soweit die Antragstellerin aus diesem Grund weitere Akteneinsicht begehrt, um bisher weder substantiiert gerügte noch behauptete mögliche weitere Verstöße anführen zu können, so hat dies den Charakter eines aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein aufgestellten Behauptung, es fehlt insoweit für die begehrte Akteneinsicht an einem diesen begründenden beachtlichen und entscheidungserheblichen Sachvortrag (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 2020 - Verg 10/18 -).
  • VK Berlin, 06.01.2021 - VK-B2-53/20

    Vollständige Akteneinsicht ist die Regel, nicht die Ausnahme!

    Dem kann auch nicht prinzipiell entgegengehalten werden, dass es im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes schließlich Aufgabe der Nachprüfungsinstanzen sei, den Inhalt der Vergabeakten zu prüfen (so aber OLG Düsseldorf, Beschluss v. 9. Januar 2020 - Verg 10/18, IBRRS 2020, 0233).
  • VK Rheinland, 17.02.2022 - VK 40/21

    Vergaberechtsverstoß im Nachprüfungsverfahren erkannt: Keine Rüge erforderlich!

    Hinsichtlich solcher ins Blaue hinein vorgetragenen Zweifel kommt eine Akteneinsicht nicht in Betracht, vgl. hierzu auch: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.06.2017 - Verg 7/17; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.09.2017 - Verg 19/17; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.01.2020 - Verg 10/18.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,35109
OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18 (https://dejure.org/2020,35109)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2020 - Verg 10/18 (https://dejure.org/2020,35109)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2020 - Verg 10/18 (https://dejure.org/2020,35109)
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Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19

    Busvergabe Heinsberg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Insoweit fehlt es der Antragstellerin an einem Schaden (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Rn. 46 ff. des amtlichen Umdrucks; Senatsbeschluss vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

    Die Bestimmung der zur Intervention, das heißt zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Personenverkehr, zuständigen Behörde obliegt unionsrechtlich allein den Mitgliedstaaten (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Rn. 26 des amtlichen Umdrucks).

    Dies schließt die Befugnis zur Direktvergabe im Wege eines Inhouse-Geschäfts mit ein (hiervon geht ohne ausdrückliche Erwähnung auch der BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Rn. 24 ff. des amtlichen Umdrucks, aus).

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin hat der Antragsgegner die Eigenschaft als zuständige Behörde für die Auftragsvergabe nicht dadurch verloren, dass er bestimmte Aufgaben wie die Bestimmung der Tarife oder Beförderungsbedingungen durch den W. erfüllen lässt (BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Rn. 25 des amtlichen Umdrucks).

    Direktvergaben für den öffentlichen Busverkehr sind öffentliche Dienstleistungsaufträge, für die Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gilt, ganz gleich, ob diese Direktvergaben durch den Abschluss eines Vertrags oder durch einen anderen rechtverbindlichen Akt erfolgen (BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Rn. 31 des amtlichen Umdrucks).

    Die Gewährung ausschließlicher Rechte ist gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auch im Wege eines Inhouse-Geschäfts nach § 108 GWB möglich, weil es sich bei diesem um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Rn. 32 des amtlichen Umdrucks).

    Der Senat sieht sich insoweit auch durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19) bestätigt, der in einem vergleichbaren Fall ebenfalls keinen europarechtlichen Klärungsbedarf mehr gesehen hat, wie ihn die Antragstellerin mit ihren Vorlagefragen hier annimmt.

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Direktvergabe von öffentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Es genüge entgegen der Auffassung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den Verfahren VII-Verg 17/16 und VII-Verg 18/16 auch nicht, dass der Antragsgegner die Kontrolle über die Beigeladene gemeinsam mit anderen Gesellschaftern ausübe.

    Die Auffassung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den Verfahren VII-Verg 17/16 und VII-Verg 18/16, dass der interne Betreiber auch für weitere örtlich zuständige Behörden, die an ihm beteiligt sind, innerhalb deren Zuständigkeitsbereichs öffentliche Personenverkehrsdienste ausführen könne, gehe fehl.

    Entgegen der Auffassung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den Verfahren VII-Verg 17/16 und VII-Verg 18/16 ergebe sich aus Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nichts anderes.

  • EuGH, 21.03.2019 - C-266/17

    Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland - Vorlage zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Sollte daher durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 08.05.2019 - C-253/18 -, wonach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf die heute in § 108 GWB geregelten Inhouse-Vergaben nicht anwendbar ist, eine Lücke in diesem gewollten rein vergaberechtlichen Rechtsschutzsystem entstanden sein, ist diese zur Vermeidung einer Rechtswegspaltung durch eine entsprechende Anwendung des § 8a Abs. 7 S. 1 PBefG zu schließen.

    Auf Direktvergaben über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Straßenbahnen, die nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen annehmen, ist Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nicht anwendbar (EuGH, Urteil vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Tz. 80).

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Ob und inwieweit ein Unternehmen bei der Verwertung der ihm übertragenen Leistung tatsächlich den Risiken des Marktes ausgesetzt ist und es das Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10, zitiert nach juris, Tz. 34).

    Anhaltspunkte für eine Manipulation bestehen insoweit nicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10, zitiert nach juris, Tz. 73).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Dem Gesetzgeber stand, wie den Gesetzesmaterialien entnommen werden kann (vgl. BT-Drs. 17/8233, S. 23), bei Schaffung des am 01.01.2013 in Kraft getretenen § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG die seinerzeitige Rechtsprechung des Senats vor Augen, der sich in Fällen der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Hinblick auf Art. 5 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mittels einer analogen Anwendung von § 102 GWB a.F. als Vergabenachprüfungsinstanz für zuständig erklärt hatte (Senatsbeschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, zitiert nach juris, Tz. 38 ff.; dem Senat folgend OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - VII-Verg 6/11, zitiert nach juris, Tz. 55; vgl. auch Fehling, in: Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Aufl., § 8a Rn. 81).

    In dem in den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 17/8233, S. 23) zitierten Beschluss ging der Senat - wie später auch weitere Vergabesenate (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - Verg 14/15, zitiert nach juris, Tz. 149) - noch davon aus, dass die Inhouse-Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Sinne der Vergaberichtlinien, die seinerzeit noch nicht kodifiziert war, dem Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 unterfällt (vgl. Senatsbeschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, zitiert nach juris, Tz. 62).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16

    Ankündigung einer Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Insoweit fehlt es der Antragstellerin an einem Schaden (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Rn. 46 ff. des amtlichen Umdrucks; Senatsbeschluss vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

    Der Senat ist dadurch nicht gehindert, zu überprüfen, ob die Direktvergabe nicht nach anderen Vorschriften vergaberechtlich unbedenklich ist (Senatsbeschluss vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

  • EuGH, 27.10.2016 - C-292/15

    Hörmann Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Die Vorschrift ist bei der Vergabe eines Auftrags über den öffentlichen Personenverkehr mit Bussen anwendbar (EuGH, Urteil vom 27.10.2016 - C-292/15, zitiert nach juris, Tz. 41).
  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    In dem in den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 17/8233, S. 23) zitierten Beschluss ging der Senat - wie später auch weitere Vergabesenate (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - Verg 14/15, zitiert nach juris, Tz. 149) - noch davon aus, dass die Inhouse-Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Sinne der Vergaberichtlinien, die seinerzeit noch nicht kodifiziert war, dem Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 unterfällt (vgl. Senatsbeschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, zitiert nach juris, Tz. 62).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Anlass für eine etwaige weitere Amtsaufklärung besteht insoweit auch deshalb nicht, weil das Vorbringen in dem seit 2018 anhängigen Beschwerdeverfahren derart spät vorgebracht worden ist, dass es unberücksichtigt bleiben kann, weil sich die übrigen Verfahrensbeteiligten darauf nicht mehr zumutbar einlassen konnten (vgl. Senatsbeschluss vom 19.11.2003 - Verg 22/03, zitiert nach juris, Tz. 8; dem folgend OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2016 - 13 Verg 8/15, zitiert nach juris, Tz. 26).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-253/18

    Rhenus Veniro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Öffentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Sollte daher durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 08.05.2019 - C-253/18 -, wonach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf die heute in § 108 GWB geregelten Inhouse-Vergaben nicht anwendbar ist, eine Lücke in diesem gewollten rein vergaberechtlichen Rechtsschutzsystem entstanden sein, ist diese zur Vermeidung einer Rechtswegspaltung durch eine entsprechende Anwendung des § 8a Abs. 7 S. 1 PBefG zu schließen.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 11 Verg 1/16

    Zur Bedeutung des Vorrangs des eigenwirtschaftlichen Verkehrs bei der Vergabe

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

  • OLG München, 14.10.2019 - Verg 16/19

    Voraussetzung und Dokumentation bei einer Direktvergabe -

  • OLG Celle, 21.01.2016 - 13 Verg 8/15

    Präklusion neuen Vortrags; Angebotsausschluss wegen Vorlage der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2016 - 9 A 254/15

    Erhebung von Abfallgebühren sowie Zulässigkeit der Aufgabenverteilung durch

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 26/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19

    Was ist unter dem "Betriebsrisiko" zu verstehen?

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 1/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe eines

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 27/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe von

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2020 - VII-Verg 10/18 - und vom 20. Dezember 2019 - VII-Verg 35/19) hat der Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 2 Verg 3/11, zitiert nach juris, Tz. 4).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2023 - Verg 22/23

    Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde in einem Vergabenachprüfgungsverfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschl. v. 09.01.2020 - VII-Verg 10/18, juris, Rn 23 = VergabeR 2020, 541 ff.) hat der Anspruch auf Akteneinsicht im Vergabenachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (ebenso OLG Naumburg, Beschl. v. 01.06.2011 - 2 Verg 3/11, juris Rn 4).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2021 - Verg 16/21

    Rüge eines Bieters im Vergabeverfahren Vergabeverfahren bezüglich des Betriebs

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2020, VII-Verg 10/18) hat der Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 1. Juni 2011, 2 Verg 3/11).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2022 - Verg 18/22

    Vergabenachprüfungsverfahren mit dem Antrag auf Zurückversetzung eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2020 - VII-Verg 10/18, zitiert nach juris, Tz. 23 = VergabeR 2020, 541 ff.) hat der Anspruch auf Akteneinsicht im Vergabenachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 2 Verg 3/11, zitiert nach juris, Tz. 4).
  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

    In seinem Rahmen gibt es keine Verfahrensart, die der allgemeinen Feststellungsklage entspricht (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 04.03.2020 - Verg 10/18 - vgl.a. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 26.07.2018 - Verg 23/18 -).
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2021 - Verg 27/21

    Vergabeverfahren über Entsorgungsdienstleistungen für Städte und Gemeinden Antrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2020, VII-Verg 10/18) hat der Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 1. Juni 2011, 2 Verg 3/11) und besteht dann nicht, wenn der Nachprüfungsantrag zweifelsfrei unzulässig ist (KG, Beschluss vom 13. September 2012, Verg 4/12; Reidt in Reidt/Stickler/Glas, Vergaberecht, 4. Auflage 2018, § 165 GWB Rn. 14).
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